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Deutsche Nachrichten
07/03/2008 - 22:36

Deutschland heute Editoweb, 07 märz 2008


Koch will Hessen nach Scheitern Ypsilantis weiter regieren - Transnet und GDBA zu Gespräch mit Bahn bereit - Regierung geht gegen Urteil zu Post-Mindestlohn in Berufung - Viele Schulen haben laut Schavan Schulzeitverkürzung gut umgesetzt - Verwaltungsgericht nennt Postmindestlohnverordnung rechtswidrig.



Koch will Hessen nach Scheitern Ypsilantis weiter regieren
Nach dem Scheitern von SPD-Chefin Andrea Ypsilanti spielt Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im hessischen Koalitionspoker auf Zeit. Er will die Geschäfte führen, bis das Parlament in der Lage sei, eine stabile Regierung zu bilden. Ypsilanti verzichtete darauf, sich am 5. April als Chefin einer von der Linken tolerierten Minderheitsregierung zur Wahl zu stellen, weil dieser Plan in ihrer eigenen Fraktion nicht auf ausreichende Unterstützung stieß.

Transnet und GDBA zu Gespräch mit Bahn bereit
Die Gewerkschaften Transnet und GDBA haben sich zu einem erneuten Gespräch über eine mögliche Lösung des Tarifstreits bei der Deutschen Bahn bereiterklärt. Es sei eine Einladung von Bahnchef Hartmut Mehdorn eingegangen, und man werde sich dem Gespräch nicht verweigern. Das sagte ein Transnet-Sprecher der dpa. Die beiden Gewerkschaften würden von ihrer Haltung aber nicht abweichen. Transnet und GDBA beanspruchen inzwischen, selbst mit der Bahn über einen Lokführer-Tarifvertrag zu verhandeln.

Verwaltungsgericht nennt Postmindestlohnverordnung rechtswidrig - Gewerkschaft äußert Unverständnis - Arbeitgeber begrüßen
Der Post-Mindestlohn für die gesamte Briefdienstleistungsbranche ist nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das entschied am Freitag die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 4 A 439.07). Während die Arbeitgeber das Urteil umgehend begrüßten, äußerte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ihr Unverständnis und erwartet, dass die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder kassiert wird.

Regierung geht gegen Urteil zu Post-Mindestlohn in Berufung
Die Bundesregierung geht gegen die Gerichtsentscheidung gegen die Ausdehnung der Mindestlohnregelung auf die gesamte Postbranche vor. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin sei bereits Berufung eingelegt worden, erklärte das Bundesarbeitsministerium in Berlin. Die Mindestlohn-Verordnung, die für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro im Westen und 9,00 Euro im Osten vorsieht, bleibe in Kraft.

Viele Schulen haben laut Schavan Schulzeitverkürzung gut umgesetzt
Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz für Nachbesserungen an der verkürzten Schulzeit bis zum Abitur hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan die Reform verteidigt. Viele Schulen hätten eine gute Umstellung geleistet, sagte Schavan im Deutschlandfunk. Es sei wichtig, dass den Schulen nun mehr Flexibilität ermöglicht werde. Die Sorgen von Eltern und Schülern würden berücksichtigt.

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M. G. / Source Web



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